Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Rechtlich bindende deutsche AGB der GeschenkOn GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Unternehmen | GeschenkOn GmbH |
|---|---|
| Stand | 22.07.2026 |
| Sprache | Deutsch |
| Hinweis | Diese Fassung berücksichtigt den SC&T-Zahlungsfluss, die getrennten Zahlungs-MoR-, Verkäufer- und Ausstellerrollen sowie die vollständige Verkäuferbestellungs-Rückabwicklung nach Partnervertrag v17.3.1. |
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die über die Website www.geschenkon.com sowie über die GeschenkOn-App abgeschlossen werden.
(2) Das Angebot von GeschenkOn richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, GeschenkOn oder der jeweilige Partner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§2 Leistungen von GeschenkOn / Vertragspartner / Abrechnung
(1) GeschenkOn betreibt eine digitale Plattform und App, über die Partner ihre Produkte und Dienstleistungen in Form von Gutscheinen, insbesondere Einzweckgutscheinen und Mehrzweckgutscheinen, anbieten können.
(2) Soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt GeschenkOn als technischer Plattformbetreiber und Vermittler. Rechtlicher Aussteller jedes über GeschenkOn angebotenen Gutscheins und Vertragspartner des Käufers für den Gutschein ist die auf der Produktseite und im Checkout namentlich ausgewiesene Franchise. Eine Brand oder ein Shop kann die Einlösung oder Leistungserbringung übernehmen, wird dadurch aber nicht zum rechtlichen Gutscheinaussteller.
(3) Die ausstellende Franchise ist insbesondere für die versprochene Leistung, Produktverfügbarkeit, Einlösebedingungen sowie gesetzliche Gewährleistungs-, Minderungs-, Widerrufs- und Erstattungsansprüche verantwortlich. GeschenkOn bleibt für eigene Plattformleistungen und eigene gesetzliche Pflichten verantwortlich.
(4) GeschenkOn stellt die technische Bestellabwicklung, Zahlungszuordnung, Bereitstellung von Gutscheincodes, QR-Codes oder Barcodes und transaktionsbezogene Kommunikation als Vermittlungs- und IT-Dienst bereit. GeschenkOn verhandelt oder schließt den Kaufvertrag weder im Namen des Käufers noch im Namen der ausstellenden Franchise und besitzt hierfür keine Abschlussvollmacht. Technisch übermittelte Erklärungen werden als Erklärungs- und Kommunikationsbote weitergeleitet.
(5) Steuerlich relevante Rechnungen oder sonstige Belege über Gutschein, Produkt oder Leistung werden, soweit erforderlich, als technischer Rechnungsdienst im Namen und für Rechnung der ausstellenden Franchise erstellt. Bei Mehrzweckgutscheinen erhält der Käufer beim Erwerb zunächst eine Bestell- und Zahlungsbestätigung beziehungsweise einen MZG-Kaufbeleg statt einer Umsatzsteuerrechnung über eine noch nicht bestimmte Leistung. Die umsatzsteuerliche Rechnung oder der Kassenbeleg wird erst bei der tatsächlichen Einlösung für die konkret ausgeführte Leistung erstellt und dem tatsächlichen Leistungsempfänger übermittelt. Übersteigt der einzelne Einlösungsbeleg 250,00 EUR, werden zuvor die für eine Vollrechnung erforderlichen Angaben des tatsächlichen Leistungsempfängers erfasst. Ist der Beschenkte der tatsächliche Leistungsempfänger, dürfen die Rechnungsdaten des Käufers nicht ersatzweise verwendet werden. GeschenkOn kann zusätzlich eigene Belege über eigene Serviceentgelte sowie technische Eingangs-, Zahlungs-, Bestell- oder Statusbestätigungen ausstellen.
§2a Partnerangebote, Produktinformationen und Verantwortlichkeit für Inhalte
(1) Die auf der GeschenkOn-Plattform dargestellten Waren, Leistungen, Gutscheine, Produktbeschreibungen, Einlösebedingungen, Pflichtinformationen, Bilder, Texte, Marken und sonstigen Angaben werden grundsätzlich von dem jeweils anbietenden Partner bereitgestellt, gepflegt oder zur Veröffentlichung freigegeben.
(2) Der jeweils anbietende Partner ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Rechteklärung dieser Angaben verantwortlich, soweit die Angaben aus seiner Sphäre stammen oder von ihm zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Dies umfasst insbesondere Nutzungsrechte an Bildern und Texten, Marken- und Kennzeichenrechte, gesetzliche Informationspflichten, Preis- und Steuerangaben sowie Angaben zur Verfügbarkeit und Einlösbarkeit.
(3) GeschenkOn veröffentlicht diese Angaben als Plattformbetreiber und übernimmt dadurch nicht die inhaltliche Verantwortung des anbietenden Partners für dessen Waren, Leistungen und bereitgestellte Informationen. Gesetzliche Verantwortlichkeiten und Pflichten von GeschenkOn, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), sowie zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
(4) Bei konkreten Hinweisen auf fehlerhafte, veraltete, irreführende, rechtswidrige oder rechteverletzende Angaben kann GeschenkOn das betreffende Angebot prüfen, den Partner zur Korrektur auffordern, Angaben berichtigen lassen, das Angebot vorübergehend sperren oder entfernen oder die Veröffentlichung ablehnen.
(5) Gesetzliche Rechte des Kunden gegenüber dem jeweils verantwortlichen Anbieter, insbesondere Gewährleistungsrechte, Verbraucherrechte und Rechte im Zusammenhang mit einer berechtigten Rückabwicklung, bleiben unberührt.
§2b Gutscheinarten, besondere Angebotsbedingungen und Settlement
(1) GeschenkOn unterstützt unterschiedliche Gutschein- und Angebotsarten, insbesondere Standard-Einzweckgutscheine, Standard-Mehrzweckgutscheine, Reservierungsgutscheine, Abholgutscheine, Presale-Gutscheine und Event-Presale-Gutscheine. Die konkrete Art, Einlösebedingungen, Terminbindung, Abholfenster, No-show-Regeln, Mengenbegrenzungen und gegebenenfalls Eröffnungs- oder Eventbestätigungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung und den im Checkout angezeigten Pflichtinformationen.
(2) Bei Reservierungs-, Abhol-, Presale- und Event-Presale-Angeboten können zusätzliche Bedingungen gelten, etwa feste Leistungszeitpunkte, Abholzeiträume, notwendige Bestätigungen vor Einlösung, Verfügbarkeitsgrenzen oder gesonderte Hinweise zum Widerruf. Solche Bedingungen werden vor Abschluss der Bestellung gesondert angezeigt und können eine aktive Bestätigung im Checkout erfordern.
(3) GeschenkOn speichert für die Bestellung eine rechtliche Momentaufnahme der wesentlichen Angebots- und Hinweistexte, soweit dies für Nachweis, Vertragsdurchführung, Rückabwicklung, Partnerabrechnung oder gesetzliche Dokumentationspflichten erforderlich ist.
(4) Mehrzweckgutscheine können nach der Produktbeschreibung entweder innerhalb einer bestimmten Brand oder innerhalb der ausstellenden Franchise einlösbar sein. Die räumliche oder organisatorische Einlösegrenze ändert den rechtlichen Aussteller nicht: Aussteller bleibt stets die im Angebot und Checkout ausgewiesene Franchise.
(5) Bei Stripe Connect Separate Charges and Transfers (SC&T) wird je gemeinsam bestätigtem Checkout-Batch genau eine Kundenzahlung als Plattform-Charge auf dem Stripe-Konto von GeschenkOn verarbeitet. Gegenüber Stripe, Acquirern und Kartenorganisationen ist GeschenkOn deshalb Inhaber des Charge und Zahlungs-Merchant-of-Record beziehungsweise Abrechnungshändler und trägt dort die Gebühren-, Erstattungs-, Dispute-, Chargeback- und Negativsaldoverantwortung. Vor der Zahlung wird der Betrag jeder Verkäuferbestellung unveränderlich der ausstellenden Franchise und ihrem Accounts-v2-Recipient-Connected-Account zugeordnet. Nach endgültiger Zahlungsbestätigung erstellt GeschenkOn je Verkäuferbestellung einen gesonderten Stripe Transfer unter Verweis auf den ursprünglichen Charge als source_transaction. Der Transfer an das Connected Account und die spätere Stripe-Auszahlung auf das Bankkonto der Franchise sind getrennte Ereignisse. Die Zahlungs-MoR-Rolle macht GeschenkOn nicht zum zivilrechtlichen Verkäufer, Gutscheinaussteller oder umsatzsteuerlichen Leistenden der Partnerleistung; diese Rollen verbleiben bei der im Angebot, Checkout, Vertrag und Beleg ausgewiesenen Franchise.
(6) Verkäufe über diesen Zahlungsfluss werden nur freigegeben, wenn Plattformkonto, Recipient Connected Account, Transfer- und Auszahlungsfunktionen, unveränderliche Zuordnung, signierte Webhooks, Rechnungs- und Steuerlogik sowie die erforderliche zahlungsaufsichtsrechtliche Betriebsgrundlage dokumentiert und technisch freigegeben sind. Aus der Nutzung von SC&T allein folgt keine automatische Erlaubnisfreiheit oder sonstige aufsichtsrechtliche Qualifikation.
(7) Verkäufergelder werden weder auf einem eigenen Bankkonto von GeschenkOn entgegengenommen noch als E-Geld oder frei verfügbares Partnerguthaben von GeschenkOn geführt. Die Kundenzahlung und die daraus abgeleiteten Verkäufer-Transfers werden innerhalb des regulierten Stripe-Zahlungsflusses verarbeitet. GeschenkOn darf keine Zuordnung eines Franchise-Rechtsträgers zur Deckung einer anderen Franchise verwenden oder partnerübergreifend verrechnen.
§3 Vertragsschluss und Zustimmung zu den AGB
(1) Die Darstellung von Produkten, Gutscheinen und sonstigen Leistungen auf der Plattform oder in der App stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Mit Abschluss des Bestellprozesses gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Gutscheins oder Produkts ab.
(3) Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch die jeweilige Franchise zustande. Die Franchise kann die Annahme durch zuvor festgelegte, automatisierte Freigaberegeln erklären; GeschenkOn übermittelt die dadurch erzeugte Erklärung lediglich technisch und gibt keine eigene Annahmeerklärung im Namen der Franchise ab.
(4) Eine automatisiert versandte Eingangsbestätigung über den Zugang der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
(5) Die Annahme kann insbesondere durch eine gesonderte Zahlungsbestätigung, eine ausdrückliche Vertrags- oder Bestellbestätigung oder durch Bereitstellung des Gutscheincodes, QR-Codes oder Barcodes erfolgen.
(6) Die endgültige Annahme der Bestellung und die Aktivierung des Gutscheins stehen unter dem Vorbehalt erfolgreicher Zahlungsautorisierung, bestätigter Zahlungsabwicklung sowie der anschließenden technischen Zahlungsbestätigung im dafür vorgesehenen Zahlungsfluss.
(7) Vor Abgabe der Bestellung muss der Käufer durch aktives Anklicken bestätigen, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und mit ihrer Geltung einverstanden ist. Ohne diese Bestätigung kann die Bestellung nicht abgeschlossen werden.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm im Rahmen des Bestellvorgangs gemachten Angaben vollständig und richtig zu machen.
§4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess jeweils tatsächlich angebotenen Zahlungsmethoden.
(3) GeschenkOn nutzt Stripe als technischen Zahlungsdienstleister. Maßgeblich sind ausschließlich die Zahlungsmethoden, die im Bestellprozess tatsächlich angezeigt und auswählbar sind.
(4) Die Belastung, Autorisierung oder sonstige Zahlungsfreigabe erfolgt nach Maßgabe der jeweils im Checkout eingesetzten Stripe-Zahlungsmethode.
(5) Die Bereitstellung von Gutscheincodes, QR-Codes oder Barcodes erfolgt erst nach erfolgreicher Zahlungsbestätigung, technischer Reconciliation und abschließender Freigabe im hierfür vorgesehenen Zahlungsfluss.
(6) Sämtliche Preise, Gebühren und etwaige Zusatzkosten werden dem Käufer vor Abschluss der Bestellung transparent angezeigt.
(7) Rabattcodes, Aktionsguthaben oder sonstige Nachlässe mindern ausschließlich den jeweils als rabattfähig ausgewiesenen Waren-, Produkt- oder Gutscheinwert. Versandkosten, Kleinbestellzuschläge, Pfand, Gebühren oder sonstige Zusatzkosten werden nur reduziert, wenn dies im Checkout ausdrücklich und eindeutig angezeigt wird.
(8) Ein Kleinbestellzuschlag wird nach Anwendung rabattfähiger Nachlässe einmal auf Grundlage des dann verbleibenden rabattfähigen Gutschein- und Produktwerts des gesamten, im Checkout gemeinsam bestätigten Warenkorbs berechnet. Bei einem Warenkorb mit Angeboten mehrerer Franchises wird der Zuschlag daher nicht je Franchise vervielfacht. Er kann für die technische Zahlungsabwicklung genau einer Verkäuferzahlung zugeordnet werden, bleibt aber ein eigenes Serviceentgelt von GeschenkOn. Versandkosten werden hiervon getrennt je Verkäuferbestellung berechnet. Versandkosten und Kleinbestellzuschlag werden durch einen allgemeinen Rabattcode nur reduziert, wenn dies im Checkout ausdrücklich angezeigt wird.
(9) Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode. GeschenkOn kann einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall ablehnen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
(10) Enthält ein Warenkorb Angebote mehrerer ausstellender Franchises, wird im Checkout eine Gesamtsumme angezeigt und grundsätzlich genau eine Stripe-Kundenzahlung für den Checkout-Batch erzeugt. Verkäuferbestellungen, rechtliche Aussteller, Rechnungen, Erstattungen, Stripe Transfers und spätere Bankauszahlungen bleiben dennoch je Franchise-Rechtsträger getrennt. Der Käufer sieht deshalb grundsätzlich einen Zahlungsbetrag; eine Erstattung kann als Teilbetrag dieser gemeinsamen Zahlung nur die betroffene Verkäuferbestellung betreffen.
(11) Versandkosten für lieferpflichtige Produkte trägt der Käufer in der im Checkout ausgewiesenen Höhe und sie werden je Verkäuferbestellung berechnet. Ein ausgewiesener Kleinbestellzuschlag ist ein eigenes Serviceentgelt von GeschenkOn und wird getrennt von Gutscheinwert und Partnerleistung dokumentiert. Stripe-Kartenverarbeitungsgebühren werden nicht als zusätzliche Kartenentgeltposition dem Käufer auferlegt; sie werden im vereinbarten Zahlungsmodell von GeschenkOn getragen.
§5 Lieferung / Bereitstellung digitaler Gutscheine
(1) Gutscheine werden ausschließlich digital in Form von Gutscheincodes, QR-Codes oder Barcodes bereitgestellt, insbesondere per E-Mail, im Nutzerkonto, in der GeschenkOn-App oder auf sonstige im Bestellprozess ausgewiesene digitale Weise.
(2) Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse des Empfängers oder die sonstigen für den Versand verwendeten Angaben korrekt sind.
(3) GeschenkOn schuldet nicht den tatsächlichen Zugang in der Sphäre des Empfängers, soweit der ausbleibende Zugang nicht auf ein Verschulden von GeschenkOn zurückzuführen ist.
§5a Physische Lieferprodukte und Shopify-gestützte Erfüllung
(1) Soweit ein Angebot neben oder statt eines digitalen Gutscheins ein physisch zu lieferndes Produkt umfasst, ergeben sich Lieferart, Liefergebiet, Lieferzeit, Versandkosten, etwaige Kleinbestellzuschläge und besondere Bedingungen aus der jeweiligen Produktseite und dem Checkout.
(2) Bei Geschenkversand kann die Lieferadresse erst durch den Empfänger nach Öffnung des Geschenks oder nach einem vergleichbaren Freigabeschritt angegeben werden. In diesem Fall beginnt die konkrete Lieferabwicklung erst nach vollständiger und plausibler Adressangabe sowie nach technischer Bestätigung der Bestellung.
(3) Ist ein Partner-Shopify-System angebunden, dient Shopify als technische Fulfillment-Referenz für Bestand, Reservierung, Versandstatus oder Tracking. GeschenkOn bleibt Quelle für Checkout-, Zahlungs-, Gutschein-, Bestell- und Settlement-Status innerhalb der GeschenkOn Plattform.
(4) Bestände können zeitlich begrenzt reserviert sein. Wird eine notwendige Empfänger-, Adress- oder Fulfillment-Angabe nicht rechtzeitig abgeschlossen, kann die Reservierung ablaufen. Gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.
§6 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgeschlossen sein oder vorzeitig erlöschen. Dies gilt nur, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich erfüllt sind.
(3) Soweit Gutscheine, digitale Inhalte, Dienstleistungen oder Produkte nach ihrer konkreten Ausgestaltung unter eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht fallen oder das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlischt, wird hierauf der Käufer im Bestellprozess gesondert hingewiesen.
(4) Das Widerrufsrecht steht ausschließlich dem Käufer als Vertragspartner zu. Der Empfänger eines Geschenks ist, sofern er nicht selbst Vertragspartner geworden ist, nicht zum Widerruf berechtigt.
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs erfolgt die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§7 Einlösung und Gültigkeit der Gutscheine
(1) Gutscheine sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist, ab Kaufdatum drei Jahre bis zum Ende des dritten Kalenderjahres gültig.
(2) Eine kürzere Gültigkeitsdauer ist nur zulässig, soweit sie im Einzelfall sachlich gerechtfertigt und vor Vertragsschluss transparent ausgewiesen ist.
(3) Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines etwaigen Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(4) Produkt- oder Austauschgutscheine können nur entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung eingelöst werden. Soweit dort nichts anderes angegeben ist, ist eine Teil- oder Mehrfacheinlösung ausgeschlossen.
(5) Mehrzweckgutscheine oder sonstige wertbezogene Gutscheine können entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung für die dort bezeichneten einlösungsfähigen Produkte oder Leistungen verwendet werden. Das jeweils abgebildete Produkt oder Set kann eine beispielhafte Einlösemöglichkeit darstellen.
(6) Die Einlösung ist ausschließlich über die von GeschenkOn oder dem jeweiligen Partner vorgesehenen Einlösewege möglich.
(7) Die konkreten Einlösebedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Angebotsbeschreibung des Partners.
(8) GeschenkOn ist berechtigt, Gutscheine bei berechtigtem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, unbefugte Vervielfältigung oder Fälschung vorübergehend zu sperren oder deren Einlösung abzulehnen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
(9) Für die tatsächliche Einlösbarkeit, Leistungserbringung und Warenverfügbarkeit beim Partner ist ausschließlich der jeweilige Partner verantwortlich.
(10) Im Falle der Insolvenz oder dauerhaften Leistungseinstellung eines Partners richtet sich die Durchsetzbarkeit etwaiger Ansprüche ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem jeweiligen Partner.
(11) Zur Einlösung ist ausschließlich der von GeschenkOn bereitgestellte Originalcode in der vorgesehenen Form maßgeblich.
(12) Gesetzlich preisgebundene, regulierte oder sonst nach zwingendem Recht ausgeschlossene Waren oder Leistungen können von der Einlösung ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben wird.
(13) Auf Gutschein, Produktseite, Checkout und zugehörigen Belegen wird als rechtlicher Aussteller die jeweilige Franchise bezeichnet. Brand- und Shopnamen dienen ausschließlich der Beschreibung des Angebots, der Einlösegrenze oder des tatsächlichen Leistungserbringers.
§8 Rückerstattung / Stornierung
(1) Rückerstattungen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder GeschenkOn beziehungsweise der jeweilige Partner einer Stornierung oder Rückabwicklung im Einzelfall ausdrücklich zustimmt.
(2) Im Falle eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs oder einer sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Rückabwicklung erfolgt die Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Außerhalb gesetzlicher oder vertraglich ausdrücklich vorgesehener Ansprüche besteht kein Anspruch auf Stornierung, Umtausch oder Rückerstattung bereits erworbener Gutscheine.
(4) Ein Widerruf oder eine Rückerstattung kommt nur in Betracht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Dies gilt in der Regel nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst oder sonst bestimmungsgemäß genutzt wurde. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.
(5) Soweit eine Rückerstattung erfolgt, wird diese grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel veranlasst, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist und dies technisch möglich ist.
(6) Eine Barauszahlung über den tatsächlich gezahlten Betrag hinaus ist ausgeschlossen.
(7) Wird eine Bestellung mangels vollständigen Zahlungseingangs innerhalb der vorgesehenen Frist automatisch storniert, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung des Gutscheins. Soweit noch keine Zahlung eingegangen ist, erfolgt keine Rückerstattung; soweit bereits Teilzahlungen eingegangen sind, erfolgt eine Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(8) Freiwillige Erstattungen werden im derzeitigen Betriebsmodell grundsätzlich nur für die vollständige, noch nicht eingelöste Verkäuferbestellung der betroffenen Franchise angeboten. Bei teilweise oder vollständig eingelösten Mehrzweckgutscheinen besteht kein freiwilliger Anspruch auf teilweise Barauszahlung oder Teilerstattung. Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs-, Minderungs-, Erstattungs- und Berichtigungsrechte bleiben uneingeschränkt unberührt und werden erforderlichenfalls als gesonderter Prüf- und Korrekturfall bearbeitet.
(9) Bei einem Checkout-Batch mit mehreren Franchises betrifft eine Stornierung oder Erstattung nur die jeweilige Verkäuferbestellung innerhalb der gemeinsamen Kundenzahlung. Bei einer zulässigen vollständigen Erstattung einer vollständig ungenutzten Verkäuferbestellung wird zuerst der exakt zugehörige Stripe Transfer an die Franchise vollständig rückgängig gemacht und anschließend ausschließlich der gespeicherte Bruttobetrag dieser Verkäuferbestellung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet. Nur wenn eine zwingend und sofort geschuldete Erstattung rechtlich keinen Aufschub erlaubt, kann die Kundenerstattung vor abgeschlossener Transferumkehrung erfolgen; der Vorgang wird dann als bezifferter Klärungsfall mit vollständigem Auditnachweis geführt, ohne andere Verkäuferzuordnungen zu belasten. Der einmalige Kleinbestellzuschlag wird nur dann genau einmal mit der letzten betroffenen Verkäuferbestellung erstattet, wenn danach keine bestätigte Verkäuferbestellung des Checkout-Batches verbleibt. Ursprungsbelege und wirtschaftliche Ereignisse werden nicht überschrieben; Korrekturen erfolgen durch zugeordnete Storno-, Gutschrift-, MZG-Erstattungs- oder Gegenbuchungsbelege.
§9 Gewährleistung / Haftung
(1) Gesetzliche Mängelrechte in Bezug auf die vom Partner angebotenen Produkte oder Leistungen sind, soweit GeschenkOn nicht ausnahmsweise selbst Vertragspartner ist, gegenüber dem jeweiligen Partner geltend zu machen.
(2) GeschenkOn vermittelt und übermittelt Gutscheine als technischer Plattformbetreiber. GeschenkOn wird dadurch weder Verkäufer der Partnerleistung noch rechtsgeschäftlicher Vertreter des Käufers oder der ausstellenden Franchise.
(3) GeschenkOn übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit der von den Partnern bereitgestellten Inhalte, soweit diese Angaben aus der Sphäre des Partners stammen und kein eigenes Verschulden oder keine eigene gesetzliche Verantwortlichkeit von GeschenkOn vorliegt.
(4) GeschenkOn haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von GeschenkOn auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Im Übrigen ist die Haftung von GeschenkOn ausgeschlossen.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
§10 Kundenkonto
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die in seinem Nutzerkonto hinterlegten Angaben aktuell und zutreffend sind.
(3) GeschenkOn übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der unbefugten Nutzung des Kundenkontos durch Dritte infolge unzureichender Sicherung von Zugangsdaten entstehen, sofern dies nicht auf ein Verschulden von GeschenkOn zurückzuführen ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, GeschenkOn unverzüglich zu informieren, sobald er den Verdacht hat, dass unbefugte Dritte Zugriff auf sein Konto erlangt haben.
(5) GeschenkOn ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend zu sperren oder dauerhaft einzuschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften oder für einen Missbrauch der Plattform oder App vorliegen.
§11 Datenschutz
(1) GeschenkOn verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Übermittelt der Käufer Daten eines Empfängers an GeschenkOn, ist der Käufer dafür verantwortlich, dass die Übermittlung dieser Daten an GeschenkOn und deren Nutzung zur Durchführung des gewünschten Geschenkversands rechtmäßig erfolgt.
§12 Verbraucherstreitbeilegung
GeschenkOn ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§13 Höhere Gewalt
GeschenkOn haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von GeschenkOn liegen und auch bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abwendbar waren.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von GeschenkOn, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.